Erben und Vererben

Worauf Sie achten sollten

  • Eine reibungslose Erbfolge hängt von den zu Lebzeiten getroffenen Verfügern ab. Sie sollten daher für sich klären, wer Ihre Erben sein sollen und was Sie wem hinterlassen möchten.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Erbschaft zu regeln. Sie können in einem Testament Ihre Erben einsetzen, über einzelne Vermögensstücke zugunsten bestimmter Personen verfügen, etwas auf den Todesfall schenken oder einen Erbvertrag errichten.
  • Für letztwillige Verfügungen sieht das Gesetz Formvorschriften vor. Werden sie nicht eingehalten, ist die Verfügung nicht wirksam.
  • Bedenken Sie, dass es Personen gibt, denen Sie etwas hinterlassen müssen. Ehegatten, Kindern und in bestimmten Fällen auch Eltern steht ein Pflichtteil zu.
  • Eine Enterbung ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Eine Beratung ist in diesem Fall unerlässlich.
  • Bedenken Sie, dass Mietrechte an Wohnungen nur an bestimmte Personen übergehen können und auch nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe Mieten und Vermieten).

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir beraten Sie darüber, welche Verfügungen aufgrund Ihrer Familien- und Vermögenssituation am geeignetsten sind.
  • Wir informieren Sie über die anfallenden Kosten und helfen, diese so gering wie möglich zu halten.
  • Wir verfassen die letztwillige Verfügung formgerecht.
  • Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung in einem Testamentsregister. Diese Registrierung dient einer Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren.

Was wir von IHNEN benötigen

  • Angaben und Unterlagen über Ihr Vermögen
  • Daten der Personen, denen Sie Vermögen hinterlassen wollen
  • Kopie der bestehenden Testamente bzw. Vermächtnisse

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