Begnügen Sie sich nicht mit einer mündlichen Vereinbarung, sondern bestehen Sie auf eine von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Urkunde - mündliche Vereinbarungen sind schwer beweisbar.
Schriftliche Verträge können Gebühren auslösen.
Besprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner die Rahmenbedingungen - die Preisgestaltung, den Vertragsgegenstand und die Lieferung.
Klären Sie die Details: Je genauer Sie einen Vertrag verhandeln, umso rascher kann er abgeschlossen werden.
Zur Sicherung der Leistung ist eine Treuhandschaft sinnvoll.
Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt auf, damit er Sie während der Vertragsverhandlungen beraten kann. Das spart Zeit und Geld.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen, ob Formvorschriften einzuhalten sind.
Wir errichten einen Ihren Bedürfnissen angepassten Vertrag.
Wir veranlassen die Beglaubigung und die Vergebührung.
Wir können von beiden Vertragsparteien mit der Vertragserrichtung beauftragt werden und werden die jeweiligen Interessen ausgewogen berücksichtigen.
Wir übernehmen Treuhandschaften und wickeln sie ab.
Wir führen auf Wunsch auch Finanzierungsverhandlungen.
Wir informieren Sie, ob nach der Vertragserrichtung weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Was wir von IHNEN benötigen
Informationen über die mit Ihrem Vertragspartner besprochenen Vertragspunkte
Beschreibung des Vertragsgegenstands und der Gegenleistung, eventuell vorhandene Pläne, technische Beschreibungen, Fotos
Informationen über Zahlungsabwicklungen und Zahlungsfristen