Vorsorgevollmacht

Worauf Sie achten sollten

  • Die Vorsorgevollmacht ist nur wirksam, wenn Sie formgerecht errichtet wird. Eigenhändiges Schreiben und Unterschreiben reichen aus. Will oder kann der Vollmachtgeber das nicht, bedarf es dreier Zeugen oder der Beurkundung durch das Gericht oder einen Notar.
  • Die Vorsorgevollmacht wird erst dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann.
  • Wird in der Vorsorgevollmacht in eine medizinische Behandlung eingewilligt oder umfasst sie die dauernde Änderung des Wohnortes oder die Besorgung von wichtigen Vermögensangelegenheiten, bedarf sie zu ihrer Wirksamkeit der Errichtung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Gericht.
  • Alle Angelegenheiten, die von der Vorsorgevollmacht erfasst sind, müssen genau und bestimmt angeführt sein.
  • Bedenken Sie, dass der Bevollmächtigte nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder einer engen Beziehung zu einer Krankenanstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung stehen darf, in der sich der Vollmachtgeber aufhält oder von der er betreut wird.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir beraten Sie bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht und darüber, was eine Vorsorgevollmacht enthalten kann und muss.
  • Wir informieren Sie, wann und in welchen Fällen eine Vorsorgevollmacht in Kraft tritt und wie sie widerrufen werden kann.

Was wir von IHNEN benötigen

  • Unfassende Informationen über Ihre persönliche und vermögensrechtliche Lage
  • Den Namen der Person, die Sie als Bevollmächtigten einsetzen wollen

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