Nachbarschaftskonflikte

Worauf Sie achten sollten

  • Der Baum gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Stamm befindet, auch wenn Äste und Wurzeln überwiegend in den Nachbarsgrund reichen.
  • Von Bäumen oder Pflanzen ausgehende unzumutbare, ortsunübliche Beeinträchtigungen durch Entzug von Licht und Luft können Sie untersagen.
  • Äste und Wurzeln eines Baumes dürfen Sie entfernen, wenn sie sich auf Ihrem Grundstück befinden.
  • Beim Abschneiden dürfen Sie den Baum nicht zerstören oder seinen Fortbestand gefährden. Sie haften sonst für den Schaden.
  • Gehen Sie bei diesen Arbeiten fachmännisch vor oder lassen Sie sich von einem Fachmann helfen.
  • Die Kosten der Entfernung von Ästen und Wurzeln tragen Sie. Nur wenn ein Schaden entstanden ist oder droht, muss der Eigentümer des Baumes die Hälfte der Kosten tragen.
  • Sie dürfen Früchte von einem auf Ihr Grundstück überhängenden Baum pflücken und auch nehmen, wenn diese auf Ihr Grundstück gefallen sind.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir informieren, ob durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen über Wald-, Flur-, Feld-, Natur-, Baumschutz und Ortsbild Sonderregelungen bestehen.
  • Wir richten zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Nachbarn, um eine gerichtliche Auseinandersetzunug zu vermeiden.
  • Wir beraten Sie bei der weiteren Vorgehensweise, da es mehrere Möglichkeiten gibt. Bei Entzug von Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen ist ein Schlichtungsverfahren vor Einschaltung des Gerichts einzuleiten.

Was wir von IHNEN benötigen

  • Lageplan oder Skizze
  • Lichtbilder
  • Belege über die Beseitigung von Schäden

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.